Fachpraktiker/-innen Hauswirtschaft

Dieser Beruf ist nach § 66 Berufsbildungsgesetz geregelt und wird durch die Arbeitsagentur bestätigt. Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker Hauswirtschaft arbeiten unter Anleitung in Betrieben und Einrichtungen mit hauswirtschaftlichen Dienstleistungen.

Als Zugangsvoraussetzung werden keine bestimmten oder betrieblichen Vorbildungen verlangt, die Ausbildung wird als überbetriebliche Maßnahme durchgeführt. Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre.