Schulbuchausleihe/Bücherlisten

Die Schulbuchausleihe befindet sich in Gebäude A im Keller

Schulbuchkoordination: Frau Kestel-Pfister
Telefon:
0681-938020
lE-Mail: jessica.kestel@schulen-rvsbr.de
Öffnungszeiten:
In der Regel mittwochs von 8:00 Uhr – 12:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr sowie freitags zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr
In den Ferien ist die Schulbuchausleihe geschlossen!

Schulbuchausleihe 2023/24

Abmeldeformular (PDF)
Anmeldeformular (PDF)
Kontodaten und Höhe der Leihentgelte (PDF)
Antrag Freistellung Leihentgelt (PDF)
Merkblatt Freistellung Leihentgelt (PDF)
Wichtig: Freistellungsanträge gelten nur für die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales, die Berufsfachschule Haushaltsführung und ambulante Betreuung (HAB) sowie die FOS Gesundheit und Soziales.

Datenschutzinformation (PDF)

NeuschülerInnen der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) für ErzieherInnen (Klasse 11/Unterstufe im Schuljahr 2023/24) können sich gern schon für die Schulbuchausleihe anmelden, werden aber gebeten, mit der Zahlung des Leihentgeltes bis zum Schulbeginn zu warten.
PiA-SchülerInnen, die im Schuljahr 2023/24 die Oberstufe besuchen, können das Leihentgelt ab sofort zahlen.

Schulbuchlisten für das Schuljahr 2023/2024
Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (PDF)
Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung (PDF)
Berufsfachschule für Kinderpflege (PDF)
Fachoberschule Gesundheit und Soziales (PDF)
Fachschule für Sozialpädagogik (PDF)

Alle Informationen zur Schulbuchausleihe finden Sie auch auf der Homepage des Regionalverbandes:
https://www.regionalverband-saarbruecken.de/schulbuchausleihe/

Fragen und Antworten zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe für derzeitige SchülerInnen des SBBZ 
Was muss ich tun, wenn ich weiterhin an der Schulbuchausleihe teilnehmen möchte?
In diesem Fall sind Sie automatisch für das kommende Schuljahr angemeldet. Dies gilt auch, wenn Sie SchülerIn des ErzieherInnen-Vorkurses sind.
Bis zum 1. Juni 2023 muss dann das Leihentgelt gezahlt sein bzw. der Befreiungsbescheid abgegeben sein. Nur SchülerInnen der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales sowie der FOS können einen Antrag auf Befreiung stellen.
Was ist, wenn ich weiterhin an der Schule bleibe, aber im Schuljahr 2023/24 nicht mehr an der Schulbuchausleihe teilnehmen möchte?
Dann geben Sie bitte bis zum 30. April 2023 das Abmeldeformular ab, damit sich Ihre Teilnahme nicht automatisch um das nächste Schuljahr verlängert. Zum Ende des Schuljahres 2022/23 müssen Sie alle geliehenen Bücher bei der Schulbuchausleihe abgeben.
Und wenn ich die Schule zum Ende des Schuljahres verlasse?
Hier ist es nicht erforderlich, eine Abmeldung abzugeben. Wichtig ist nur, dass Sie dann zum Ende des Schuljahres alle Ihre Bücher zurückgeben.
Ich wiederhole das Schuljahr. Muss ich hier etwas beachten?
Ja, bitte teilen Sie der Schulbuchausleihe mit, dass Sie wiederholen. Sie sind weiterhin angemeldet und auch das Leihentgelt ist rechtzeitig zu zahlen/der Förderbescheid ist rechtzeitig  abzugeben.
Ich wechsle die Unterschulart (z. B. von der FSP zur KI). Was ist hier zu tun?
In diesem Fall bitte unbedingt eine Anmeldung für die neue Schulform abgeben und ebenfalls das Leihentgelt rechtzeitig zahlen/den Förderbescheid rechtzeitig abgeben. Hier gelten nicht die Daten für die Neu-, sondern für die Bestandschüler, also bis 30. April 2023 (spätestens 1. Juni 2023).