Die Schulbuchausleihe befindet sich in Gebäude A im Keller
Schulbuchkoordination: Frau Schneider
Telefon: 0681-938020
E-Mail: manuela.schneider@schulen-rvsbr.de
Öffnungszeiten: In der Regel dienstags von 8:00 bis 10:00 Uhr sowie freitags von13:00 bis 14:00 Uhr.
In den Ferien ist die Schulbuchausleihe geschlossen!
Schulbuchausleihe 2024/25
Abmeldeformular (PDF)
Anmeldeformular (PDF)
Kontodaten und Höhe der Leihentgelte (PDF)
Antrag Freistellung Leihentgelt (PDF)
Merkblatt Freistellung Leihentgelt (PDF)
Wichtig: Freistellungsanträge gelten nur für die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales, die Berufsfachschule Haushaltsführung und ambulante Betreuung (HAB) sowie die FOS Gesundheit und Soziales.
Datenschutzinformation (PDF)
Schulbuchlisten für das Schuljahr 2024/2025
Bücherliste BFS HAB Fachstufe I und II (PDF) (Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung)
Bücherliste BFS HEP Fachstufe I und II (PDF) (Berufsfachschule für Heilerziehungspflege)
Bücherliste BFS Fachstufe I und II (PDF) (Berufsfachschule Gesundheit und Soziales)
Bücherliste BFS KI Fachstufe I und II (PDF) (Berufsfachschule für Kinderpflege)
Bücherliste FOS 11 und 12 (PDF) (Fachoberschule – Gesundheit und Soziales)
Bücherliste FSP Vorkurs FSP 11 und 12 (PDF) (Fachschule für Sozialpädagogik/Akademie für Erzieherinnen und Erzieher)
Alle Informationen zur Schulbuchausleihe finden Sie auch auf der Homepage des Regionalverbandes:
https://www.regionalverband-saarbruecken.de/schulbuchausleihe/
Fragen und Antworten zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe für derzeitige SchülerInnen des SBBZ
Was muss ich tun, wenn ich weiterhin an der Schulbuchausleihe teilnehmen möchte?
In diesem Fall sind Sie automatisch für das kommende Schuljahr angemeldet. Dies gilt auch, wenn Sie SchülerIn des ErzieherInnen-Vorkurses sind.
Bis zum 1. Juni 2025 muss dann das Leihentgelt gezahlt sein bzw. der Befreiungsbescheid abgegeben sein. Nur SchülerInnen der Berufsfachschule Gesundheit und Soziales sowie der FOS können einen Antrag auf Befreiung stellen.
Was ist, wenn ich weiterhin an der Schule bleibe, aber im Schuljahr 2025/26 nicht mehr an der Schulbuchausleihe teilnehmen möchte?
Dann geben Sie bitte bis zum 30. April 2025 das Abmeldeformular ab, damit sich Ihre Teilnahme nicht automatisch um das nächste Schuljahr verlängert. Zum Ende des Schuljahres 2024/25 müssen Sie alle geliehenen Bücher bei der Schulbuchausleihe abgeben.
Und wenn ich die Schule zum Ende des Schuljahres verlasse?
Hier ist es nicht erforderlich, eine Abmeldung abzugeben. Wichtig ist nur, dass Sie dann zum Ende des Schuljahres alle Ihre Bücher zurückgeben.
Ich wiederhole das Schuljahr. Muss ich hier etwas beachten?
Ja, bitte teilen Sie der Schulbuchausleihe mit, dass Sie wiederholen. Sie sind weiterhin angemeldet und auch das Leihentgelt ist rechtzeitig zu zahlen/der Förderbescheid ist rechtzeitig abzugeben.
Ich wechsle die Unterschulart (z. B. von der FSP zur KI). Was ist hier zu tun?
In diesem Fall bitte unbedingt eine Anmeldung für die neue Schulform abgeben und ebenfalls das Leihentgelt rechtzeitig zahlen/den Förderbescheid rechtzeitig abgeben. Hier gelten nicht die Daten für die Neu-, sondern für die Bestandschüler, also bis 30. April 2025 (spätestens 1. Juni 2025).